Home > Startseite > Allgemeine Geschäftsbedingungen von DomRepTours Reiseveranstalter

Die nachfolgend dargestellten Reise- und Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Reisenden und der Firma DomRepTours S.A. Die Bedingungen werden im Rahmen einer ordnungsgemäßen Reisevermittlung dem Reisenden online über die Site domrep-tours.de, domreptour.de, domreptours.de und abenteuerferne.de zur Kenntnis gebracht und von diesem durch die Vornahme der Buchung anerkannt. Außerdem sind die in den jeweiligen Flugtickets abgedruckten Beförderungsbedingungen des Luftfrachtführers bei Flugvermittelten Reisen zu beachten.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Reisende eine Individual-Tour/Rundreise in der Dominikanischen Republik bucht. Hierbei sei zu beachten, dass landestypische Maßstäbe für Unterbringung, Verpflegung, Transfers etc. gelten und keinesfalls europäische. Die Dominikanische Republik ist außerhalb der touristischen Zentren ein Entwicklungsland und mit z.B. Benzinknappheit, Stromausfällen muss jederzeit gerechnet werden. DomRepTours kennt die aktuellen Begebenheiten und versucht immer situationsbedingt dem Kunden die bestmöglichsten Leistungen anzubieten. Wenn diesem Hinweis Beachtung geschenkt wird und ein Mindestmaß an Abenteuerlust mitgebracht wird, steht einer erlebnisreichen Reise abseits der normalen Touristenpfade nichts im Wege. Kunden, welche Klimaanlagen in Autos, landestypisches Essen und warmes Wasser in jedem Hotel für überlebensnotwenig erachten, sollten die individuellen und erlebnisreichen Touren von DomRepTours nicht buchen! Bei DomRepTours erhalten Sie eine individuelle, landestypische und auf Kundenwünsche abgestimmte Rundreise bereits ab 2 Personen. Nur mit den landestypisch abgestimmten Leistungen auf den DomRepTours Rundreisen erlebt der Kunde die wahre Dominikanische Republik! 

1.Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde DomRepTours den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der in dem Katalog oder der Internet-Site genannten Leistungsbeschreibungen verbindlich an. Werden mehrere Reiseteilnehmer angemeldet, so hat der Anmelder für alle vertraglichen Verpflichtungen der in der Reiseanmeldung aufgeführten Teilnehmer Einzustehen, sofern er diese durch eine ausdrückliche Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt zustande, wenn DomRepTours die Buchung und den Preis dem Reisenden oder dem vermittelnden Reisebüro gegenüber schriftlich bestätigt, mit Ausnahme von Fällen, in denen die Bestätigung bereits ausdrücklich mündlich oder fernmündlich erfolgt. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung ab, liegt ein neues Angebot von DomRepTours vor, welches durch den Reisenden auch durch Zahlung des Reisepreises oder Antritt der Reise angenommen werden kann. Individuelle Touren und Rundreisen können auch ohne Pauschalreise (Flug + Hotel) gebucht werden. Bei einer Neubuchung ´über das Vertragsreisebüro Reisejoker ohne Flug und Hotelbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 25.- Euro pro Person an. Buchen Sie daher gleich Ihren Flug und Ihr Wunschhotel zusammen mit der Rundreise bei unserem Vertragsreisebüro Reisejoker.

2.Zahlungen
2.1.Die Zahlung des Reisepreises erfolgt unmittelbar an DomRepTours oder bei Reisebürobuchung direkt an die Agentur unter jeweiliger Bezugnahme auf entsprechenden Buchungs/Rechnungsnummern. Zahlungen an Reisebüros, die lediglich als Vermittler des Reisevertrages auftreten, gelten nur dann als Zahlungen an DomRepTours ,wenn das Reisebüro über eine Inkassovollmacht seitens DomRepTours auf der Grundlage eines schriftlichen Agenturvertrages verfügt. Berechtigte Reisebüros zur Entgegennahmen von Zahlungen an DomRepTours sind mit Stand vom 10.02.2002: Reisebüro Reisejoker, 01896 Pulsnitz in Deutschland

2.2.Nach Erhalt der Reisebestätigung ist der Reisepreis ohne gesonderte Anforderung bis drei Wochen vor Reisebeginn als Überweisung (auf deutsches Konto) zu zahlen. Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach seiner Wahl unverzüglich nach Eingang der Zahlung zugesandt oder ausgehändigt. Dies kann auf dem Postweg oder als elektronische Post (ETIX Voucher per eMail) erfolgen.

2.3 Bei Vertragsschluss innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn ist der Kunde zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises verpflichtet. Nach Eingang der Zahlung werden ihm die Reiseunterlagen sofort zugesandt.

2.4.Wird der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig gezahlt, berechtigt dies DomRepTours ohne nochmalige Mahnung zum Rücktritt vom Reisevertrag und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der entsprechenden pauschalen Rücktrittsgebühren, es sei denn, dass der Reisende bereits zu diesem Zeitpunkt ein gesetzliches Rücktrittsrecht hat. Wir empfehlen eine Reiserücktrittskostenversicherung.

2.5.Müssen aufgrund sehr kurzfristiger Buchungen oder Zahlungen (ab 7 Tage vor Reisedatum) die Reiseunterlagen am Flughafen hinterlegt werden oder erfolgt dies auf Wunsch des Reisenden, so wird zusätzlich zu dem ausgeschriebenen Reisepreis eine Hinterlegungsgebühr in Höhe von 20,00 € pro Buchung erhoben. Wird darüber hinaus ein Inkasso durch VisaCard-Zahlung notwendig, so ist DomRepTours berechtigt einen Zuschlag in Höhe der VISA- Gebühren zu erheben.

3.Leistungen
3.1.Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der jeweils gültigen Ausschreibung oder der Internetseite einschließlich der darin enthaltenen allgemeinen Informationen oder aus einem jeweiligen Spezial-Reiseprospekt von DomRepTours, sowie auf die hierauf Bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Sofern der Reisebuchung Spezialangebote von DomRepTours zugrunde liegen (Infox, Fax-Sonderangebote) so ergibt sich die Leistungsverpflichtung seitens DomRepTours ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in diesem Spezialangebot. Dies gilt selbst dann, wenn die betreffende Reise oder einzelne Leistungen im weiteren Umfang auch im jeweils gültigen Katalog enthalten sind. Bei Widersprüchen zwischen den Leistungsbeschreibungen in einem Katalog und einem Spezialangebot gelten ausschließlich die Leistungsbeschreibungen des Spezialangebotes, wenn der Reisende zum preisgünstigeren Reisepreis des Sonderangebotes bucht.

3.2.Die vermittelnden Reisebüros sind nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Bestätigung von DomRepTours über die Angebotsausschreibung oder das jeweils gültige Sonderangebot hinausgehende Zusicherungen gegenüber dem Reisenden abzugeben. Derartige Zusicherungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von DomRepTours (info@domreptours.de) schriftlich bestätigt werden.

3.3.Sonderwünsche die nicht in der Ausschreibung bzw. dem Spezialangebot aufgelistet sind (z.B. Zimmer mit Meerblick, Zimmer mit Warmwasser, Zi. mit Klimaanlage o.ä.), werden als unverbindliche Kundenwünsche behandelt. DomRepTours bemüht sich, diesen Wünschen zu entsprechen. Vertragsbestandteil werden diese Wünsche jedoch nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung.

3.4.Leistungen,die als Fremdleistungen direkt im Urlaubsort bei Drittunternehmen gebucht werden, sind nicht Bestandteil des Reisevertrages.

3.5.Nicht im Gesamtreisepreis enthalten sind Gebühren, die für die Verschaffung von Visa erforderlich sind, sowie die von den jeweiligen Flughäfen individuell erhobenen Sicherheitsgebühren und Sonderabgaben.

3.6.Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, ohne das DomRepTours dies zu vertreten hätte, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung.

4.Leistungs-und Preisänderungen
4.1.Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von DomRepTours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht außergewöhnlich negativ beeinträchtigen. Für Mehrkosten bei höherwertigen Ersatz einer überbuchten oder vom Vertragspartner verschuldeten Nichterfüllten Reiseleistung muss der Kunde die Differenz bis max. 10% des Gesamtreisepreises tragen wenn diese Leistung einen Mehrwert hat und einen höherwertigen Urlaub garantiert. Reiseänderungen können auch jederzeit durch landesspezifische Gegebenheiten vorgenommen werden. Änderungen in Folge von Unwettereinflüssen, Stromausfällen, Wassermangel und Benzinknappheit sind von Schadensersatzansprüchen ausgenommen insofern DomRepTours mit den nötigen Mitteln versucht Alternativen anzubieten und gleichwertige Ersatztouren oder Leistungen organisiert. Der Maßstab ist immer die landestypischen Gegebenheiten der Dominikanischen Republik und keinesfalls  europäische.

4.2. DomRepTours ist berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Steuern, Hotelkosten oder einer gravierende Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 3 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt (außer Kurzfristreisen(1)), unter Angaben zur Berechnung des neuen Preises darüber unterrichtet. Bei Kurzfristreisen können durch besondere Umstände die nicht im Einflussbereich der Agentur liegen, auch kurzfristige Änderungen des Reiseprogramms entstehen. Wenn der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden ist, kann Ihm eine kostenloses Umbuchung oder Stornierung angeboten werden.

5.Rücktritt des Reisenden
5.1.Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung, die vom Reisenden selber oder vom vermittelnden Reisebüro abgegeben werden kann, bei DomRepTours. Zu empfehlen ist, diese schriftlich oder fernschriftlich gegenüber DomRepTours via eMail zu erklären. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist DomRepTours berechtigt, entweder eine konkret zu berechnende oder eine pauschalierte Entschädigung als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. Eine zusätzliche Reiserücktrittskostenversicherung, deren Abschluss empfohlen wird, kann diese Stornokosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen. Wir empfehlen immer den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5.2.Wählt DomRepTours die konkrete Berechnung, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung vertraglicher Reiseleistungen.

5.3.Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldetem Reiseteilnehmer
a)für Individual-, Pauschal- und Flugreisen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn:10%
ab dem 29.bis 22.Tag vor Reisebeginn:20%
ab dem 21.bis 15.Tag vor Reisebeginn:30%
ab dem 14.bis 7.Tag vor Reisebeginn:40%
ab dem 6.bis 1.Tag vor Reisebeginn:50%
am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise:60%
des Reisepreises,
b)für Gruppenreisen:
Rücktritt von Gruppenbuchungen ,auch Teilstornos, bis zu 10
Reiseteilnehmer unterliegen gesonderten Konditionen:
bis zum 29.Tag vor Reisebeginn:15%
ab dem 28.bis 22.Tag vor Reisebeginn:30%
ab dem 21.bis 15.Tag vor Reisebeginn:40%
ab dem 14.bis 7.Tag vor Reisebeginn:50%
ab dem 6.bis 1 Tag vor Reisebeginn:60%
am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise:70%
c)die Mindestrücktrittskosten
betragen 30 € pro Person, unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts und der Art der Reise. Die vorgenannte Staffelung findet lediglich Anwendung bei Rücktrittskosten, die den Betrag von 30 € übersteigen.

5.4.Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein wesentlich niedrigerer oder gar kein Schaden im Zusammenhang mit dem Rücktritt von der Reise entstanden ist.

5.5.Richtet sich die Höhe des Reisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer,Appartement usw.) und tritt einer der Mitangemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu.

6.Umbuchungen
6.1.Jeder Reisende kann sich bis zum Reisebeginn zur Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. ,soweit dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und ihrer Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder eine behördliche Anordnung entgegenstehen. In diesem Fall wird von DomRepTours  ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15 € pro Person erhoben. Die dritte Person haftet bei Eintritt neben dem Reisenden als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6.2.Wird auf eine andere Reise umgebucht (Änderung des Reisetermins, der Tour, der Reisedauer, der Unterkunft) wird bis zum 15. Tag vor Abreise eine Bearbeitungsgebühr von 15 € pro Person berechnet. Nach Ablauf dieser Frist können Umbuchungswünsche des Reisenden, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.3.und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden oder nach Vereinbarung.

7.Rücktritt und Kündigung durch DomRepTours
DomRepTours kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

7.1.Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer vorherigen Abmahnung seitens DomRepTours  oder seiner örtlichen Vertretung nachhaltig stört oder sich in hohem Maße vertragswidrig verhält, so dass die weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter oder andere Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Kündigt DomRepTours den Reisevertrag, so behält DomRepTours den Anspruch auf den Reisepreis je nach Aufwand. DomRepTours muss sich jedoch den Wert der nicht geleisteten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt hat. Eventuelle anfallende Mehrkosten für einen eventuell vorzeitigen Rücktransport trägt der Reisende selbst.

7.2.Bis zwei Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Rücktrittserklärung ist dem Kunden unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den angezahlten Reisepreis umgehend zurück. Der Reisende hat in diesem Fall das Recht, die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise ohne Mehrpreis zu verlangen, soweit DomRepTours in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot anzubieten.

8.Gewährleistung/Haftung
8.1.Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. In der regel bedeutet dies innerhalb 24 Stunden. DomRepTours kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder durch örtliche Gegebenheiten nicht anders möglich ist.. DomRepTours kann Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine mindestens gleichwertige, für den Kunden zumutbare Ersatzleistung erbracht wird, sofern die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. In diesem Fall erlöschen weitere nachträglich gestellte Forderungen.

8.2.Im Falle des Auftretens von Mängeln ist dem Reisenden zu empfehlen, diese unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger (z.B.Hotel,Transfer,Tourguide) anzuzeigen. In jedem Fall muss der Reisende den Mangel sofort der Reiseleitung oder Vertretung von DomRepTours  anzeigen. Ist eine solche Anzeige gegenüber der Reiseleitung oder Vertretung vor Ort wider Erwarten nicht möglich, so hat der Reisenden sich direkt an die u.a. Anschrift der Zentrale von DomRepTours zu wenden.

8.3.Unterläßt der Reisende schuldhaft die Rüge des Mangels gegenüber der Reiseleitung, ist er insoweit mit Selbstabhilfe-, Minderungs- oder Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen.

8.4.Gelten für eine von einem bestimmten Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich DomRepTours darauf berufen.

8.5.Die vertragliche Haftung für alle Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist beschränkt auf den einfachen Reisepreis, soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit DomRepTours für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen DomRepTours aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet DomRepTours bei Personen- und Sachschäden je Reisendem und Reise nur auf jeweiligen entsprechenden Schadensnachweis. DomRepTours empfiehlt den Reisenden daher unbedingt den Abschluss einer Reiseunfall-Kranken- und Reisegepäckversicherung.

8.6. DomRepTours haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden.

8.7.Die Abtretung von Ansprüchen gegen DomRepTours, deren Rechtsgrund in Leistungsstörungen liegt, ist ausgeschlossen.
8.8.Der Reisende ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

9.Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung
9.1.Will der Reisende DomRepTours auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher Nichterfüllung oder Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise oder aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber DomRepTours unter der unten genannten Adresse anzumelden. Die Anmeldung sollte schriftlich unter Bezugnahme auf die Reisedaten und die Buchungsnummer erfolgen, nötigenfalls per UPS. Schreiben per eMail unbedingt bestätigen lassen.

9.2.Leistungsträger, Reiseleitungen, das Flug- und Schalterpersonal, andere örtliche Vertretungen und die Reisebüros sind zur Entgegennahmen von Anspruchsanmeldungen nicht bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Reisenden DomRepTours vor ihrem Ablauf zugegangen ist. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.

9.3.Der Reisende und DomRepTours vereinbaren für vertragliche Ansprüche eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

10.Paß-,Visa-,Zoll-und Gesundheitsvorschriften
10.1. DomRepTours informiert den Reisenden vor Vertragsschluss in der Ausschreibung oder bei Buchung über notwendige Pass- und Visumserfordernisse für deutsche Staatsbürger sowie über etwaige gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die Einhaltung dieser für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine Falschinformation durch DomRepTours entstanden sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, so das der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann DomRepTours den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Insbesondere nichtdeutsche Staatsangehörige sollten rechtzeitig bei dem jeweils zuständigen Konsulat selber und auf eigene Verantwortung Auskunft über Pass-,Visa-,Zollvorschriften einzuholen.

10.2.Kommt es wegen Verstoßes gegen Zollbestimmungen zur Verhinderung an der Teilnahme einzelner Reiseleistungen (z.B. Beförderungsleistungen), so übernimmt DomRepTours hierfür keine Haftung.

11.Flugdurchführung und Transfers
11.1.Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten bei inlandflügen, der Streckenführung, des Fluggerätes, der Fluggesellschaft sowie Zwischenlandungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der gesamte Zuschnitt der gebuchten Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise ist dann beeinträchtigt, wenn deren Wert oder deren Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder gemindert ist. Dies bestimmt sich vor allem anhand der Reisedauer, der Reisezeit und anhand des Reisepreises. Auch können die Flüge ohne vorherige Ankündigung aus zwingenden Gründen in Umsteigeflüge geändert werden, wenn der Reisezuschnitt hierdurch nicht beeinträchtigt wird.

11.2.Kann dem Reisenden aufgrund von Umständen, die allein in seiner Person liegen, seitens DomRepTours eine Flugplanänderung nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, so ist DomRepTours für alle daraus resultierenden Schäden nicht haftbar, sofern alles Zumutbare unternommen wurde, um einen Zugang zu bewirken. In diesem Zusammenhang ist der Reisende im Rahmen seiner bestehenden Mitwirkungspflicht gehalten, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass er auch kurzfristige
Änderungen mitgeteilt bekommen kann.

12.Schlußbestimmungen
12.1.Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

12.2.Die Rechtsbeziehungen zwischen DomRepTours und den Reisenden richten sich nach dem Recht des Hauptsitzes des Veranstalters DomRepTours Adventure.

12.3.Gerichtsstand ist der Sitz der Hauptverwaltung der Firma: Veranstalter DomRepTours,
Calle Alcantara 12, San Jose de Ocoa  DR  Vertreter: Rudi Baumer info@domreptours.de  / FAX Weiterleitung aus Deutschland: 0721151516579


Stand:Oktober 2002

 

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