|
Die nachfolgend dargestellten Reise- und
Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Reisenden
und der Firma DomRepTours S.A. Die Bedingungen werden im Rahmen einer
ordnungsgemäßen Reisevermittlung dem Reisenden online über die Site
domrep-tours.de, domreptour.de, domreptours.de und abenteuerferne.de zur Kenntnis gebracht und
von diesem durch die Vornahme der Buchung anerkannt. Außerdem sind die in
den jeweiligen Flugtickets abgedruckten Beförderungsbedingungen des
Luftfrachtführers bei Flugvermittelten Reisen zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, dass der
Reisende eine Individual-Tour/Rundreise in der Dominikanischen Republik bucht.
Hierbei sei zu beachten, dass landestypische Maßstäbe für Unterbringung,
Verpflegung, Transfers etc. gelten und
keinesfalls europäische. Die Dominikanische Republik ist außerhalb der
touristischen Zentren ein Entwicklungsland und mit z.B. Benzinknappheit,
Stromausfällen muss jederzeit gerechnet werden. DomRepTours kennt die
aktuellen
Begebenheiten und versucht immer situationsbedingt dem Kunden die
bestmöglichsten Leistungen anzubieten. Wenn diesem Hinweis Beachtung geschenkt wird
und ein Mindestmaß an Abenteuerlust mitgebracht wird,
steht einer erlebnisreichen Reise abseits der normalen Touristenpfade
nichts im Wege. Kunden, welche Klimaanlagen in Autos, landestypisches
Essen und
warmes Wasser in jedem Hotel für überlebensnotwenig erachten, sollten die individuellen und
erlebnisreichen Touren von DomRepTours nicht buchen! Bei DomRepTours
erhalten Sie eine individuelle, landestypische und auf Kundenwünsche
abgestimmte Rundreise bereits ab 2 Personen. Nur mit den
landestypisch abgestimmten Leistungen auf den DomRepTours Rundreisen
erlebt der Kunde die wahre Dominikanische Republik!
1.Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen
werden kann, bietet der Kunde DomRepTours den Abschluss eines
Reisevertrages aufgrund der in dem Katalog oder der Internet-Site
genannten Leistungsbeschreibungen verbindlich an. Werden mehrere
Reiseteilnehmer angemeldet, so hat der Anmelder für alle vertraglichen
Verpflichtungen der in der Reiseanmeldung aufgeführten Teilnehmer
Einzustehen, sofern er diese durch eine ausdrückliche Erklärung übernommen
hat. Der Vertrag kommt zustande, wenn DomRepTours die Buchung und den
Preis dem Reisenden oder dem vermittelnden Reisebüro gegenüber schriftlich
bestätigt, mit Ausnahme von Fällen, in denen die Bestätigung bereits
ausdrücklich mündlich oder fernmündlich erfolgt. Weicht die
Reisebestätigung von der Reiseanmeldung ab, liegt ein neues Angebot von
DomRepTours vor, welches durch den Reisenden auch durch Zahlung des
Reisepreises oder Antritt der Reise angenommen werden kann. Individuelle
Touren und Rundreisen können auch ohne Pauschalreise (Flug + Hotel)
gebucht werden. Bei einer Neubuchung ´über das Vertragsreisebüro
Reisejoker ohne Flug und Hotelbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr von
25.- Euro pro Person an. Buchen Sie daher gleich Ihren Flug und Ihr
Wunschhotel zusammen mit der Rundreise bei unserem
Vertragsreisebüro
Reisejoker.
2.Zahlungen
2.1.Die Zahlung des Reisepreises erfolgt unmittelbar an DomRepTours oder
bei Reisebürobuchung direkt an die Agentur unter jeweiliger Bezugnahme auf
entsprechenden Buchungs/Rechnungsnummern. Zahlungen an Reisebüros, die
lediglich als Vermittler des Reisevertrages auftreten, gelten nur dann als
Zahlungen an DomRepTours ,wenn das Reisebüro über eine Inkassovollmacht
seitens DomRepTours auf der Grundlage eines schriftlichen Agenturvertrages
verfügt. Berechtigte Reisebüros zur Entgegennahmen von Zahlungen an
DomRepTours sind mit Stand vom 10.02.2002:
Reisebüro Reisejoker, 01896
Pulsnitz in Deutschland
2.2.Nach Erhalt der Reisebestätigung
ist der Reisepreis ohne gesonderte Anforderung bis drei Wochen vor
Reisebeginn als Überweisung (auf deutsches Konto) zu zahlen. Die
Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach seiner Wahl unverzüglich nach
Eingang der Zahlung zugesandt oder ausgehändigt. Dies kann auf dem Postweg
oder als elektronische Post (ETIX Voucher per eMail) erfolgen.
2.3 Bei Vertragsschluss innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn ist der
Kunde zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises verpflichtet. Nach
Eingang der Zahlung werden ihm die Reiseunterlagen sofort zugesandt.
2.4.Wird der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig gezahlt,
berechtigt dies DomRepTours ohne nochmalige Mahnung zum Rücktritt vom Reisevertrag und
Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der entsprechenden pauschalen
Rücktrittsgebühren, es sei denn, dass der Reisende bereits zu diesem
Zeitpunkt ein gesetzliches Rücktrittsrecht hat.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittskostenversicherung.
2.5.Müssen aufgrund sehr kurzfristiger Buchungen oder Zahlungen (ab 7 Tage
vor Reisedatum) die Reiseunterlagen am Flughafen hinterlegt werden oder
erfolgt dies auf Wunsch des Reisenden, so wird zusätzlich zu dem
ausgeschriebenen Reisepreis eine Hinterlegungsgebühr in Höhe von 20,00 €
pro Buchung erhoben. Wird darüber hinaus ein Inkasso durch VisaCard-Zahlung notwendig, so ist DomRepTours berechtigt einen Zuschlag
in Höhe der VISA- Gebühren zu erheben.
3.Leistungen
3.1.Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus
der Leistungsbeschreibung der jeweils gültigen Ausschreibung oder der
Internetseite einschließlich der darin enthaltenen allgemeinen
Informationen oder aus einem jeweiligen Spezial-Reiseprospekt von DomRepTours, sowie auf die hierauf
Bezugnehmenden Angaben in der
Reisebestätigung. Sofern der Reisebuchung Spezialangebote von DomRepTours
zugrunde liegen (Infox, Fax-Sonderangebote) so ergibt sich die
Leistungsverpflichtung seitens DomRepTours ausschließlich aus der
Leistungsbeschreibung in diesem Spezialangebot. Dies gilt selbst dann,
wenn die betreffende Reise oder einzelne Leistungen im weiteren Umfang
auch im jeweils gültigen Katalog enthalten sind. Bei Widersprüchen
zwischen den Leistungsbeschreibungen in einem Katalog und einem
Spezialangebot gelten ausschließlich die Leistungsbeschreibungen des
Spezialangebotes, wenn der Reisende zum preisgünstigeren Reisepreis des
Sonderangebotes bucht.
3.2.Die vermittelnden Reisebüros sind nicht berechtigt, ohne ausdrückliche
Bestätigung von DomRepTours über die Angebotsausschreibung oder das jeweils gültige
Sonderangebot hinausgehende Zusicherungen gegenüber dem Reisenden
abzugeben. Derartige Zusicherungen werden nur dann Vertragsbestandteil,
wenn sie von DomRepTours
(info@domreptours.de) schriftlich bestätigt werden.
3.3.Sonderwünsche die nicht in der Ausschreibung bzw. dem Spezialangebot
aufgelistet sind (z.B. Zimmer mit Meerblick,
Zimmer mit Warmwasser, Zi. mit Klimaanlage o.ä.), werden als unverbindliche Kundenwünsche behandelt.
DomRepTours bemüht sich, diesen Wünschen zu entsprechen.
Vertragsbestandteil werden diese Wünsche jedoch nur bei ausdrücklicher,
schriftlicher Bestätigung.
3.4.Leistungen,die als Fremdleistungen direkt im Urlaubsort bei
Drittunternehmen gebucht werden, sind nicht Bestandteil des
Reisevertrages.
3.5.Nicht im Gesamtreisepreis enthalten sind Gebühren, die für die
Verschaffung von Visa erforderlich sind, sowie die von den jeweiligen
Flughäfen individuell erhobenen Sicherheitsgebühren und Sonderabgaben.
3.6.Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, ohne
das DomRepTours dies zu vertreten hätte, so besteht kein Anspruch des
Reisenden auf anteilige Rückerstattung.
4.Leistungs-und Preisänderungen
4.1.Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von DomRepTours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
werden, sind gestattet soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht außergewöhnlich negativ
beeinträchtigen. Für Mehrkosten bei höherwertigen
Ersatz einer überbuchten oder vom Vertragspartner verschuldeten
Nichterfüllten Reiseleistung muss der Kunde die Differenz bis max. 10% des
Gesamtreisepreises tragen wenn diese Leistung einen Mehrwert hat und einen
höherwertigen Urlaub garantiert. Reiseänderungen können auch jederzeit
durch landesspezifische Gegebenheiten vorgenommen werden. Änderungen in
Folge von Unwettereinflüssen, Stromausfällen, Wassermangel und
Benzinknappheit sind von Schadensersatzansprüchen ausgenommen insofern
DomRepTours mit den nötigen Mitteln versucht Alternativen anzubieten und
gleichwertige Ersatztouren oder Leistungen organisiert. Der Maßstab ist
immer die landestypischen Gegebenheiten der Dominikanischen Republik und
keinesfalls europäische.
4.2. DomRepTours ist berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Steuern, Hotelkosten oder
einer gravierende Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in
dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den
Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 3 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor
Reiseantritt (außer Kurzfristreisen(1)), unter Angaben zur Berechnung des
neuen Preises darüber unterrichtet. Bei Kurzfristreisen können durch
besondere Umstände die nicht im Einflussbereich der Agentur liegen, auch
kurzfristige Änderungen des Reiseprogramms entstehen. Wenn der Kunde mit
den Änderungen nicht einverstanden ist, kann Ihm eine kostenloses
Umbuchung oder Stornierung angeboten werden.
5.Rücktritt des Reisenden
5.1.Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung, die vom
Reisenden selber oder vom vermittelnden Reisebüro abgegeben werden kann,
bei DomRepTours. Zu empfehlen ist, diese schriftlich oder fernschriftlich
gegenüber DomRepTours via eMail zu erklären. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die
Reise nicht an, so ist DomRepTours berechtigt, entweder eine konkret zu
berechnende oder eine pauschalierte Entschädigung als angemessenen Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. Eine
zusätzliche Reiserücktrittskostenversicherung, deren Abschluss empfohlen
wird, kann diese Stornokosten im Rahmen
ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen. Wir empfehlen immer den
Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
5.2.Wählt DomRepTours die konkrete Berechnung, bestimmt sich die Höhe der
Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten
Aufwendungen und anderweitiger Verwendung vertraglicher Reiseleistungen.
5.3.Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldetem
Reiseteilnehmer
a)für Individual-, Pauschal- und Flugreisen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn:10%
ab dem 29.bis 22.Tag vor Reisebeginn:20%
ab dem 21.bis 15.Tag vor Reisebeginn:30%
ab dem 14.bis 7.Tag vor Reisebeginn:40%
ab dem 6.bis 1.Tag vor Reisebeginn:50%
am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise:60%
des Reisepreises,
b)für Gruppenreisen:
Rücktritt von Gruppenbuchungen ,auch Teilstornos, bis zu 10
Reiseteilnehmer unterliegen gesonderten Konditionen:
bis zum 29.Tag vor Reisebeginn:15%
ab dem 28.bis 22.Tag vor Reisebeginn:30%
ab dem 21.bis 15.Tag vor Reisebeginn:40%
ab dem 14.bis 7.Tag vor Reisebeginn:50%
ab dem 6.bis 1 Tag vor Reisebeginn:60%
am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise:70%
c)die Mindestrücktrittskosten
betragen 30 € pro Person, unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts und der
Art der Reise. Die vorgenannte Staffelung findet lediglich Anwendung bei
Rücktrittskosten, die den Betrag von 30 € übersteigen.
5.4.Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein
wesentlich niedrigerer oder gar kein Schaden im Zusammenhang mit dem
Rücktritt von der Reise entstanden ist.
5.5.Richtet sich die Höhe des Reisepreises nach der Belegungszahl bei der
Unterbringung (Doppelzimmer,Appartement usw.) und tritt einer der
Mitangemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich
der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der
reduzierten Belegungszahl neu.
6.Umbuchungen
6.1.Jeder Reisende kann sich bis zum Reisebeginn zur Durchführung der
Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. ,soweit dieser den besonderen
Reiseerfordernissen genügt und ihrer Teilnahme nicht gesetzliche
Vorschriften oder eine behördliche Anordnung entgegenstehen. In diesem
Fall wird von DomRepTours ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15 € pro
Person erhoben. Die dritte Person haftet bei Eintritt neben dem Reisenden
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.2.Wird auf eine andere Reise umgebucht (Änderung des Reisetermins, der
Tour, der Reisedauer, der Unterkunft) wird bis zum 15. Tag vor Abreise
eine Bearbeitungsgebühr von 15 € pro Person berechnet. Nach Ablauf dieser
Frist können Umbuchungswünsche des Reisenden, sofern die Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen
gemäß Ziffer 5.3.und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden oder
nach Vereinbarung.
7.Rücktritt und Kündigung durch DomRepTours
DomRepTours kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
7.1.Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der
Reise ungeachtet einer vorherigen Abmahnung seitens DomRepTours oder
seiner örtlichen Vertretung nachhaltig stört oder sich in hohem Maße
vertragswidrig verhält, so dass die weitere Teilnahme für den
Reiseveranstalter oder andere Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist.
Kündigt DomRepTours den Reisevertrag, so behält DomRepTours den Anspruch
auf den Reisepreis je nach Aufwand. DomRepTours muss sich jedoch den Wert der nicht
geleisteten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die
sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangt hat. Eventuelle anfallende Mehrkosten für einen
eventuell vorzeitigen Rücktransport trägt der Reisende selbst.
7.2.Bis zwei Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen der
Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Rücktrittserklärung
ist dem Kunden unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den angezahlten
Reisepreis umgehend zurück. Der Reisende hat in diesem Fall das Recht, die
Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise ohne Mehrpreis zu
verlangen, soweit DomRepTours in der Lage ist, eine solche Reise aus
seinem Angebot anzubieten.
8.Gewährleistung/Haftung
8.1.Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der
Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. In der regel
bedeutet dies innerhalb 24 Stunden. DomRepTours kann
Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert
oder durch örtliche Gegebenheiten nicht anders möglich ist.. DomRepTours kann Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine mindestens
gleichwertige, für den Kunden zumutbare Ersatzleistung erbracht wird,
sofern die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. In diesem
Fall erlöschen weitere nachträglich gestellte Forderungen.
8.2.Im Falle des Auftretens von Mängeln ist dem Reisenden zu empfehlen,
diese unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger (z.B.Hotel,Transfer,Tourguide)
anzuzeigen. In jedem Fall muss der Reisende den Mangel sofort der
Reiseleitung oder Vertretung von DomRepTours anzeigen. Ist eine solche
Anzeige gegenüber der Reiseleitung oder Vertretung vor Ort wider
Erwarten nicht möglich, so hat der Reisenden sich direkt an die u.a.
Anschrift der Zentrale von DomRepTours zu wenden.
8.3.Unterläßt der Reisende schuldhaft die Rüge des Mangels gegenüber der
Reiseleitung, ist er insoweit mit Selbstabhilfe-, Minderungs- oder
Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen.
8.4.Gelten für eine von einem bestimmten Leistungsträger zu erbringende
Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen
ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich DomRepTours
darauf berufen.
8.5.Die vertragliche Haftung für alle Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist beschränkt auf den einfachen Reisepreis, soweit der Schaden des
Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
soweit DomRepTours für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche des
Reisenden gegen DomRepTours aus unerlaubter Handlung, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet DomRepTours bei
Personen- und Sachschäden je Reisendem und Reise nur auf jeweiligen
entsprechenden Schadensnachweis. DomRepTours empfiehlt den Reisenden daher
unbedingt den Abschluss einer Reiseunfall-Kranken- und Reisegepäckversicherung.
8.6. DomRepTours haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von
Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden.
8.7.Die Abtretung von Ansprüchen gegen DomRepTours, deren Rechtsgrund in
Leistungsstörungen liegt, ist ausgeschlossen.
8.8.Der Reisende ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des
vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu
erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt.
9.Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung
9.1.Will der Reisende DomRepTours auf Minderung, Schadensersatz wegen
vertraglicher Nichterfüllung oder Haftung, Aufwendungsersatz oder
Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach
Abbruch der Reise oder aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er
diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise gegenüber DomRepTours unter der unten genannten
Adresse anzumelden. Die Anmeldung sollte
schriftlich unter Bezugnahme auf die Reisedaten und die Buchungsnummer
erfolgen, nötigenfalls per UPS. Schreiben per eMail unbedingt bestätigen
lassen.
9.2.Leistungsträger, Reiseleitungen, das Flug- und Schalterpersonal, andere
örtliche Vertretungen und die Reisebüros sind zur Entgegennahmen von
Anspruchsanmeldungen nicht bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn
die Erklärung des Reisenden DomRepTours vor ihrem Ablauf zugegangen ist.
Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn
er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
9.3.Der Reisende und DomRepTours vereinbaren für vertragliche Ansprüche
eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag,
an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche
Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt,
an dem der Veranstalter
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
10.Paß-,Visa-,Zoll-und Gesundheitsvorschriften
10.1. DomRepTours informiert den Reisenden vor Vertragsschluss in der
Ausschreibung
oder bei Buchung über notwendige Pass- und Visumserfordernisse für
deutsche Staatsbürger sowie über etwaige gesundheitspolizeiliche
Formalitäten. Für die Einhaltung dieser für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine Falschinformation
durch DomRepTours entstanden sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner
Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, so das der Reisende deshalb
an der Reise verhindert ist, kann DomRepTours den Reisenden mit den
entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Insbesondere nichtdeutsche
Staatsangehörige sollten rechtzeitig bei dem jeweils zuständigen Konsulat
selber und auf eigene Verantwortung Auskunft über
Pass-,Visa-,Zollvorschriften einzuholen.
10.2.Kommt es wegen Verstoßes gegen Zollbestimmungen zur Verhinderung an
der Teilnahme einzelner Reiseleistungen (z.B. Beförderungsleistungen), so
übernimmt DomRepTours hierfür keine Haftung.
11.Flugdurchführung und Transfers
11.1.Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten bei inlandflügen, der Streckenführung, des
Fluggerätes, der Fluggesellschaft sowie Zwischenlandungen bleiben
ausdrücklich vorbehalten, soweit der gesamte Zuschnitt der gebuchten Reise
dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
ist dann beeinträchtigt, wenn deren Wert oder deren Tauglichkeit zu dem
gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder
gemindert ist. Dies bestimmt sich vor allem anhand der Reisedauer, der
Reisezeit und anhand des Reisepreises. Auch können die Flüge ohne
vorherige Ankündigung aus zwingenden Gründen in Umsteigeflüge geändert
werden, wenn der Reisezuschnitt hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
11.2.Kann dem Reisenden aufgrund von Umständen, die allein in seiner
Person liegen, seitens DomRepTours eine Flugplanänderung nicht oder nicht
rechtzeitig mitgeteilt werden, so ist DomRepTours für alle daraus
resultierenden Schäden nicht haftbar, sofern alles Zumutbare unternommen
wurde, um einen Zugang zu bewirken. In diesem Zusammenhang ist der
Reisende im Rahmen seiner bestehenden Mitwirkungspflicht gehalten, durch
geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass er auch kurzfristige
Änderungen mitgeteilt bekommen kann.
12.Schlußbestimmungen
12.1.Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
12.2.Die Rechtsbeziehungen zwischen DomRepTours und den Reisenden richten
sich nach dem Recht des Hauptsitzes des Veranstalters DomRepTours
Adventure.
12.3.Gerichtsstand ist der Sitz der Hauptverwaltung der Firma:
Veranstalter DomRepTours,
Calle Alcantara 12,
San Jose de Ocoa DR
Vertreter: Rudi Baumer
info@domreptours.de / FAX Weiterleitung
aus Deutschland: 0721151516579
Stand:Oktober 2002
|